Zweitwohnungssteuer

Zuständige Stelle: Steueramt

Die Gemeinde Satow erhebt aufgrund der gültigen Satzung eine Zweitwohnungssteuer. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder durch eine Erklärung anzuzeigen.

Folgende Kriterien sind anzugeben:

  • Lage der Wohnung
  • Übergabetag der Wohnung lt. Kaufvertrag bzw. Mietbeginn
  • Kaufpreis bzw. jährlicher Mietwert
  • Größe der Wohnung (Wohnfläche in qm)

Die Steuer beträgt 10 v.H. des jährlichen Mietaufwandes.

Ansprechpartner

Liane Braun
Zimmer-Nr. 112
(038295) 734-25
liane.braun@satow.de
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