Fundsachen & Fundtiere
Wenn Sie einen Wertgegenstand (Wert mehr als 10,00€) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten. Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenden Haustiere, die von einer Person aufgegriffen und an sich genommen werden, die nicht schon zuvor ein Recht am Eigentum oder ein Besitzrecht an dem Tier hatte. Bitte melden Sie sich in diesem Fall beim Ordnungsamt der Gemeinde Satow.
Nähere Informationen zum Verhalten bei Fundtieren erhalten Sie unter dem folgenden Link:
https://www.gemeinde-satow.de/rathaus-service/verwaltungsleistungen/fundtiere

Kontakt
Ordnungsamt der Gemeinde Satow
Herr Hirsch
Heller Weg 2A
18239 Satow
Telefon: 038295 734-18
E-Mail: info@satow.de