Wahlen 2026
Landtagswahl 2026
Am 20. September 2026 findet die Wahl des 9. Landtages für Mecklenburg-Vorpommern statt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir Ihnen hier dargestellt.
Sobald die genauen Termine bekannt gegeben werden wir Sie durch öffentliche Bekanntmachungen und an dieser Stelle näher informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier: Landtagswahl 2026
Am 20. September 2026 wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. Der Landtag ist die Volksvertretung des Bundeslandes und wird für fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl: Die Wählerinnen und Wähler entscheiden sowohl über Direktkandidaten in den Wahlkreisen als auch über Parteienlisten. Erstmals wurde das Wahlalter für die Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt.
Gewählt werden die Abgeordneten des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag hat mindestens 71 Sitze und ist das gesetzgebende Organ des Landes.
In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht; das Wählen ist freiwillig.
Wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht), wer:
- deutscher Staatsbürger ist
- mindestens 16 Jahre alt ist
- seit mindestens 37 Tagen in M-V wohnt
Wer kann gewählt werden?
Wählbar (passives Wahlrecht) ist, wer:
- mindestens 18 Jahre alt ist
- deutscher Staatsbürger ist
- seit mindestens 3 Monaten in M-V lebt
- nicht ausgeschlossen ist (aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit verloren hat, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen)
Das Landeswahlgesetz sieht eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl vor.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird eine Direktbewerberin oder ein Direktbewerber des Wahlkreises gewählt. Dabei ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereint (relative Mehrheit).
Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Landtag entscheidend. Sie bestimmt die Fraktionsstärke und beeinflusst somit die Möglichkeiten für Mehrheits- und Koalitionsbildungen.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem sogenannten Hare/Niemeyer-Verfahren. Dieses Verfahren gewährleistet eine möglichst proportionale Umrechnung der abgegebenen Stimmen in Mandate. Auf die so errechnete Zahl der Mandate einer Partei werden die errungenen Direktmandate angerechnet. Die verbleibenden Mandate werden gemäß der Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Landesliste der Partei vergeben.
Vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung per Post. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Mit dieser können Sie wählen gehen.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind! Ist dies der Fall, können Sie trotzdem wählen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann Sie wählen können. Die Landtagswahl 2026 findet am Sonntag, den 20. September 2026 statt.
Sie können von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo Sie wählen können. Den Ort, an dem Sie wählen können, nennt man Wahllokal. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
1. Wählen im Wahllokal
Am Tag der Wahl gehen Sie in Ihr Wahllokal. Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung. Sie dürfen auch wählen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben. Sie benötigen dann Ihren Personalausweis oder Reisepass. Um in einem anderen Wahllokal wählen zu können, benötigen Sie einen Wahlschein. Sie können nicht einfach in ein anderes Wahllokal gehen. Den Wahlschein können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen, ähnlich wie Sie die Briefwahl beantragen.
2. Briefwahl
Mit der Briefwahl können Sie auch vor dem Wahltag wählen. Dies können Sie per Post oder im Wahlamt tun. Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen. Sie können auch jemanden fragen, der Ihnen helfen kann.
Füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu oder Sie kommen persönlich vorbei.