Wahlen 2025

Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen werden auf Anforderung weltweit zugeschickt.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025.

Sie erhalten bis spätestens zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung, mit der Ihnen Ihre Wahlberechtigung sowie der Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer und der Ort Ihres Wahlraumes mitgeteilt wird.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Wahlscheinantrag, mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können.
Senden Sie uns in diesem Fall den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zu und wir senden Ihnen die Briefwahlunterlagen. Sie können den Antrag auch in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen oder in den Wahlbüros im Rathaus, Raum 103 (EG) und 207 (1. OG) abgeben. Das Wahlbüro öffnet am 10. Februar 2025. Sie können dann auch direkt vor Ort die Briefwahl durchführen.

Es ist ebenfalls möglich, den Antrag vorzugsweise

zu stellen. Geben Sie in diesem Fall bitte Namen, Vornamen, Adresse und Ihr Geburtsdatum an.

Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als an Ihre Wohnanschrift gesendet werden, geben Sie bitte auch die abweichende Versandanschrift vollständig an. Sie können bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr einen Wahlscheinantrag stellen.

Hinweis: Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 10. Februar 2025 verschickt.

Bitte achten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen darauf, dass auch der Postweg (3 Werktage) berücksichtigt wird.
Daher werden wir Briefwahlunterlagen postalisch nur bis Mittwoch, den 19. Februar 2025 versenden.

Sie können bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr einen Wahlscheinantrag stellen.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro vom 17.02 - 21.02.2025:

Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr

Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

 

Bei der Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Bundestages. Diese Abgeordneten vertreten die Interessen der Bevölkerung und treffen Entscheidungen im Bundestag. Gemeinsam bilden sie den Deutschen Bundestag.

Die Wahl findet alle vier Jahre statt, kann jedoch in besonderen Fällen auch früher erfolgen, beispielsweise wenn die Mehrheit der Abgeordneten das Vertrauen in den Bundeskanzler verliert. In solchen Fällen können Neuwahlen angesetzt werden.

In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht; das Wählen ist freiwillig.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren. Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben oder sich gewöhnlich im Land aufhalten. Außerdem müssen sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein, was in der Regel automatisch für Personen geschieht, die in Deutschland gemeldet sind.

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen. Sie heißen Erststimme und Zweitstimme.

Die Erststimme

Mit der Erststimme wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Diese Person soll einen Sitz im Bundestag bekommen. Meistens schlagen die Parteien diese Person vor.

Für die Wahl wird Deutschland in Wahlkreise unterteilt. Jeder Wahlkreis hat ungefähr die gleiche Anzahl an Einwohnern. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise in Deutschland.

Direktkandidaten und Direktkandidatinnen

Sie haben die Möglichkeit, eine Person aus Ihrem Wahlkreis direkt zu wählen, die Ihren Wohnort im Bundestag vertreten soll. Diese Person wird als Direktkandidat oder Direktkandidatin bezeichnet. Wenn sie in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht sie direkt in den Bundestag ein und wird Abgeordneter oder Abgeordnete. Es ist jedoch wichtig, dass die Partei der gewählten Person ausreichend Zweitstimmen erhält, um sicherzustellen, dass sie im Bundestag vertreten ist.

Die Zweitstimme

Die Zweitstimme ist wichtiger als die Erststimme. Mit Ihrer Zweitstimme entscheiden Sie, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Wenn eine Partei viele Stimmen erhält, bekommt sie auch viele Sitze. Wenn eine Partei weniger Stimmen bekommt, bekommt sie auch weniger Sitze. Aus diesem Grund ist die Zweitstimme von besonderer Bedeutung.

Vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung per Post, welche Sie bis spätestens zum 2. Februar 2025 erhalten sollten. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Mit dieser können Sie wählen gehen.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind! Ist dies der Fall, können Sie trotzdem wählen.

Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann Sie wählen können. Die Bundestagswahl 2025 findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt. Sie können von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen.

Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo Sie wählen können. Den Ort, an dem Sie wählen können, nennt man Wahllokal. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung

1. Wählen im Wahllokal

Am Tag der Wahl gehen Sie in Ihr Wahllokal.

Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung. Sie dürfen auch wählen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben. Sie benötigen dann Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Um in einem anderen Wahllokal wählen zu können, benötigen Sie einen Wahlschein. Sie können nicht einfach in ein anderes Wahllokal gehen. Den Wahlschein können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen, ähnlich wie Sie die Briefwahl beantragen.

2. Briefwahl

WICHTIG:

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 verschickt. Spätester Termin für die Annahme von Wahlscheinanträgen ist Freitag, der 21. Februar 2025 bis 15.00 Uhr.

Mit der Briefwahl können Sie auch vor dem Wahltag wählen. Dies können Sie per Post oder im Wahlamt tun. Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen. Sie können auch jemanden fragen, der Ihnen helfen kann. Füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus.

Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

HINWEIS: Sie können die Briefwahl bei der Gemeinde Satow NICHT im Internet beantragen.

Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie durch die öffentlichen Bekanntmachungen, welche Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.gemeinde-satow.de/aktuelles-gemeinderecht/oeffentliche-bekanntmachungen