Hinweisgeberstelle

Sie haben im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung oder Dienstleistung oder als Kunde/Kundin unseres Unternehmens Kenntnis von einem möglichen Verstoß gegen gesetzliche oder interne Regelungen erhalten?
Ihnen sind Tatsachen bekannt, die möglicherweise Personen in der Gemeinde Satow oder auch die Gemeinde Satow selbst schädigen könnten?

Dann wenden Sie sich an unsere hierfür bereitgestellte, unabhängige Meldestelle.
Durch Ihren Hinweis tragen Sie dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der Gemeinde Satow zu sichern und regelkonformes Verhalten in unserer Gemeindeverwaltung zu stärken sowie für ein faires Miteinander zu sorgen.

So funktioniert die Meldung

Sie geben einen Hinweis über die Kontaktmöglichkeiten der Meldestelle - Sie können die Meldestelle schriftlich (postalisch oder per E-Mail), telefonisch oder über das Online-Meldetool erreichen.
Unter der angegeben Telefonnummer können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort oder per Videochat vereinbaren.

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB
Interne Meldestelle der Gemeinde Satow

persönlich/vertraulich
Rechtsanwalt Axel Keller / Senior Associate Karsten Neumann
August-Bebel-Straße 10, 18055 Rostock
Telefon: 0381 - 12 88 49 0
E-Mail:
(Anonymes) Online-Meldetool: Meldestelle - Datenschutz-Beratung (ecovis.com)

Aktenzeichen - Bei jeder Meldung wird Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt. Notieren Sie es und verwahren Sie es vertraulich. Nur mit diesem Aktenzeichen kann Ihnen Auskunft zum Stand des Verfahrens durch die Meldestelle erteilt werden.

Anonyme Bearbeitung Ihrer Meldung - Wenn Sie es wünschen, wird Ihre Meldung vollkommen anonym bearbeitet. Dies ist über das Online-Meldetool möglich. Auch wenn Sie Ihre Identität mitteilen, verbleibt diese ausschließlich bei der Meldestelle und wird ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis nicht an unser Unternehmen weitergegeben. Sie werden damit vor möglichen Nachteilen effektiv geschützt.

Unabhängige und professionelle Bearbeitung Ihrer Meldung - Ihre Hinweise werden durch externe, erfahrene Juristen bearbeitet. Für Fragen im Zusammenhang mit einer Meldung steht Ihnen ein unabhängiger Mittler während des gesamten Verfahrens zur Verfügung.

Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen durch die interne Meldestelle unserer Gemeinde unzureichend vertreten fühlen, besteht auch die Möglichkeit, eine Meldung über die gesondert eingerichtete externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz abzugeben.
Dies kann online unter folgendem Link erfolgen: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)