Wohngeld
Wohngeld können Sie als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Zuständige Stelle: Wohngeldstelle
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:
- Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere Mietzuschuss
- Mietvertrag
- ggfls. aktuelle Betriebskostenabrechnung
- Lastenzuschuss
- Wohnflächenberechnung
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid
Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z. B.:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
- aktueller Rentenbescheid
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)
- Nachweis für Unterhaltszahlungen
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds)
- insbesondere Steuerbescheinigungen
- Sonstige Nachweise (falls vorhanden
- Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung