Wohnberechtigungsschein
Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung der Bundesländer hat jeder deutsche Staatsbürger die Möglichkeit eine geförderte Mietwohnung zu bekommen. Das heißt konkret: man hat einen Anspruch auf eine geförderte und damit günstige Mietwohnung, wenn sich das Gehalt/Einkommen unterhalb einer, vom Gesetzgeber, vorgegebenen Einkommensgrenze liegt.
Der Wohnberechtigungsschein ist der behördliche Nachweis, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.