Wohnberechtigungsschein

Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung der Bundesländer hat jeder deutsche Staatsbürger die Möglichkeit eine geförderte Mietwohnung zu bekommen. Das heißt konkret: man hat einen Anspruch auf eine geförderte und damit günstige Mietwohnung, wenn sich das Gehalt/Einkommen unterhalb einer, vom Gesetzgeber, vorgegebenen Einkommensgrenze liegt.
Der Wohnberechtigungsschein ist der behördliche Nachweis, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständige Stelle: Wohngeldstelle

Ansprechpartner

Jenny Klaus-Schwarz
Zimmer-Nr. 104
038295/ 734-23
jenny.klaus-schwarz@satow.de
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