Vorverkaufsverzichtserklärung

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Zuständige Stelle: Bauamt

Ansprechpartner

Florian Meyer
Zimmer-Nr. 208
(038295) 734-27
florian.meyer@satow.de

Das benötigen Sie

  • schriftlicher, formloser Antrag
  • ggfls. eine Vollmacht der Vertragsparteien
  • Ablichtung des Kaufvertrages (zumindest die Angabe aller relevanten Daten zum Vertrag und zum Grundstück, sowie zu den Vertragsparteien)

Gebühr

10,00€

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