Untersuchungsberechtigungsschein

Zuständige Stelle: Meldeamt

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird im örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellt. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Die Arztwahl ist frei.

Ansprechpartner

Sabine Noß
Zimmer-Nr. 103
(038295) 734-20
sabine.noss@satow.de
Jenny Klaus-Schwarz
Zimmer-Nr. 104
(038295) 734-23
jenny.klaus-schwarz@satow.de

Das benötigen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass
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