Untersuchungsberechtigungsschein
Zuständige Stelle: Meldeamt
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird im örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellt. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
- Personalausweis oder Reisepass