Reisegewerbekarte

Zuständige Stelle: Gewerbeamt

Wenn Sie gewerbsmäßig Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (§ 4 Bas. 3 GewO) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen für Waren aufsuchen (vertreiben) oder Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

 

Ansprechpartner

Andrea Düntsch
Zimmer-Nr. 110
(038295) 734-19
andrea.duentsch@satow.de

Das benötigen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • bei juristischen Personen eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt auch für diese
  • ggf. Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet (nur für juristische Personen)
  • ggf. Übersetzung Handelsregisterauszug (nur für ausländische juristische Personen)
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