Personalausweis
Zuständige Stelle: Meldeamt
Ansprechpartner
Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten in 2025
Die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte "Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung“, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften bietet den Bürgerinnen und Bürgern neue Möglichkeiten, ihre Dokumente künftig einfacher und schneller zu beantragen und zu erhalten.
Ab Februar 2025 wird der PIN-Brief während der Beantragung eines Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitel oder einer eID-Karte direkt durch die Meldebehörde ausgehändigt. Der bisherige Versand per Post entfällt. Der PIN-Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) sowie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion.
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen.
Ausgedruckte Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert.
Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt. Es wird somit einfacher, Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente zu beantragen.
Außerdem schützt es vor Manipulationen indem Sie das Morphing von Fotos verhindert und Daten verschlüsselt.
Desweitern wird ab Mai 2025 voraussichtlich der Versand von Reisepässen und Personalausweisen direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente können dann auf Wunsch, gegen eine Gebühr i.H.v. 15,00€ per Post an die Privatadresse verschickt werden.
Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen.
Hinweis: Eine Bestellung von Express-Dokumenten per Direktversand ist nicht möglich. In diesen Fällen bleibt die Lieferung des Dokuments an die antragstellende Behörde die schnellste Lösung.
Das benötigen Sie
- ein aktuelles biometrisches Passbild (Info: Nutzung Fotoautomat im Rathaus möglich; Gebühr: 6,00€)
Bei einem Erstantrag:
- Geburtsurkunde
- bei unter 16Jährigen ist die Anwesenheit der gesetzlichen Vertreter oder eine Einverständniserklärung notwendig
Bei einem Neuantrag:
- alter Personalausweis oder Reisepass
Der vorläufige Personalausweis
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig. Sie benötigen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild (Info: Nutzung Fotoautomat im Rathaus möglich; Gebühr: 6,00€)
- Ihren alten Personalausweis oder Reisepass, auch wenn er ungültig ist
- Kinderausweis oder Geburts- oder Heiratsurkunde
Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis müssen Sie den Personalausweis beantragen. Wir stellen Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweispapiere
Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen dann bei uns im Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen.
Hinweis:
Um neue Ausweispapiere zu erhalten, benötigen Sie die oben aufgeführten Unterlagen. Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Gebühren
- für unter 24Jährige: 22,80€ - 6 Jahre gültig
- für über 24Jährige: 37,00€ - 10 Jahre gültig
- vorläufiger Personalausweis: 10,00€
Wichtig
Persönliches Erscheinen ist notwendig!