Namensänderung
Zuständige Stelle: Standesamt
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
- Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie von Ihrem Vermieter) oder den Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) aller zuziehenden Personen (bei Kindern Geburtsurkunde, ggf. Einverständniserklärung des Elternteils, das nicht mit verreist)
Gebühren
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00€ und 1.500,00€ anfallen.
Für eine Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00€ und 500,00€ anfallen.
Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhobe.