Gewerbesteuer
Zuständige Stelle: Steueramt
Der Hebesatz gemäß Haushaltssatzung in ihrer aktuellen Fassung beträgt 420 v.H.
Ansprechpartner
Gebühren
gemäß Verwaltungsgebührensatzung in ihrer aktuellen Fassung
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- in einfach gelagerten Fällen: je Vorgang 1,50€
- bei größerem Arbeitsaufwand: je Vorgang 9,00€
Abschriften von Steuerbescheiden
- bei einfach gelagerten Fällen: je Vorgang 6,00€
- bei größerem Arbeitsaufwand: je Vorgang 9,00€
schriftliche Auskünfte aus Steuerkonten
- je angefangene halbe Stunde 9,00€