Gewerberegisterauskunft

Zuständige Stelle: Gewerbeamt

Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Amtsverwaltungen kreisangehörige Städte) geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

Der Name des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden. (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, Kreditvergaben)

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

Über abgemeldete Betriebe wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt.

Ansprechpartner

Andrea Düntsch
Zimmer-Nr. 110
(038295) 734-19
andrea.duentsch@satow.de

Das benötigen SIe

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsauszug
  • Antrag Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Handwerkskarte
  • Nachweis der Schaustellerhaftpflichtversicherung

 

Gebühr

263,04 €

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