Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 Abs. 1 GastG
Zuständige Stelle: Gewerbeamt
Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten usw. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte.
Bitte beachten Sie:
Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden. Die Gestattung ist auch eine Gaststättenerlaubnis und somit schriftlich und spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Prüfung erfolgt hier jedoch im vereinfachten Verfahren. Mit der fristgerechten Antragstellung haben Sie die Möglichkeit die zu erledigenden Auflagen zur Kenntnis zu nehmen und zu erfüllen.
Die Gestattung ist drei Wochen vorher zu beantragen.
Ansprechpartner
Gebühren
- Gebühr bis einen Tag je Standort: 50,00€
- je weiteren Tag je Standort: 20,00€