Geburtsurkunde beantragen
Zuständige Stelle: Standesamt
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis
- oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts)
Gebühren
- Urkunde bzw. Registerauszug eine Gebühr von 15,00€
- für jede weitere Urkunde derselben Art eine Gebühr von 7,50€