Geburtenregister - Ausdruck

Zuständige Stelle: Standesamt

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt beurkundet hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburteneintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Ansprechpartner

Annabelle Spill
Zimmer-Nr. 105
(038295) 734-24
annabelle.spill@satow.de

Das benötigen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung/ Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, sowie deren Ausweis
  • eine bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrücke können daher nur ausgestellt werden für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren

  • Ehegatten
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG)
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Kinder und Enkel)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbare Titel)

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Gebühren

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 15,00€
  • bei gesetzlicher Beantragung weiterer Exemplare: je 7,50€
  • Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei

 

  • 15,00€ bis zu einer Woche
  • 30,00€ über eine Woche
  • 5,00€ bei Verlängerung je Woche
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