Bußgeldverfahren
Zuständige Stelle: Ordnungsamt
Handelt es sich um eine nicht geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird durch das Ordnungsamt ein formelles Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Betroffene erhält vorab einen Anhörungsbogen, der ihm die Möglichkeit gibt, sich in der Sache zu äußern oder entlastende Einwendungen vorzubringen.
Ansprechpartner
Gebühren
Gebühren werden gemäß Bußgeldkatalog erhoben.
Mit dem Bußgeldbescheid sind Gebühren (ab 25,00€) und Auslagen für Zustellungskosten (3,50€) festzusetzen.