Beglaubigungen
Zuständige Stelle: Meldeamt
Beglaubigungen können im Einwohnermeldeamt vorgenommen werden.
Ansprechpartner
Wir beglaubigen Ihnen...
- Zeugnisse
- Studienbescheinigungen
- Rentenbescheide
- Zivildienstbescheinigungen
- usw.
Das benötigen Sie
- das Original-Dokument
Wichtig
Wiederbeschaffbare Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
Gebühren
Gebühren werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung / 1. Änderung erhoben.