Bebauungspläne

Zuständige Stelle: Bauamt

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Das zentrale Element des Bauplanungsrechts ist die Bauleitplanung. Sie erfolgt in zwei Stufen:

  • Der Flächennutzungsplan erfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche.
    Er stellt für die Verwaltung eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Planungen anzupassen hat. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

  • Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt damit Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.

Bürger können während der einmonatigen öffentlichen Auslegung Einsicht in die Bebauungsplanunterlagen nehmen und eine Stellungnahme abgeben. In dieser Zeit werden Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Nach Bekanntmachung des Bebauungsplans können die Bürger jederzeit bei der Gemeinde Auskunft zur Planung erhalten.

 

Ansprechpartner

Toni Altmann
Zimmer-Nr. 208
(038295) 734-28
toni.altmann@satow.de
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