Baugenehmigungen / Bauanträge
Zuständige Stelle: Bauamt
Bevor ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben realisiert werden kann, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Dazu ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag zu stellen. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Die von Fachplanern erstellten Bauvorlagen müssen auch von diesen unterschrieben sein.
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V)
Gebühren
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis, Anlage 1 der Baugebührenverordnung-Bau-GebVO M-V.