Aufgrabegenehmigungen
Zuständige Stelle: Bauamt
Aufbrüche und Aufgrabungen in und unter öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze), die Eigentum der Gemeinde Satow sind, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde Satow, Bauamt.
Die Aufbrüche dürfen erst nach Erteilung der Aufbruchgenehmigung begonnen werden. Ausnahmen sind nur bei Notfällen, Wasserleitungsundichtigkeiten, Rohrbrüchen, Kanalverstopfungen oder Kabelstörungen möglich.
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
- einen Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung
Gebühr
20,00 €