Aufgrabegenehmigungen

Zuständige Stelle: Bauamt

Aufbrüche und Aufgrabungen in und unter öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze), die Eigentum der Gemeinde Satow sind, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde Satow, Bauamt.
Die Aufbrüche dürfen erst nach Erteilung der Aufbruchgenehmigung begonnen werden. Ausnahmen sind nur bei Notfällen, Wasserleitungsundichtigkeiten, Rohrbrüchen, Kanalverstopfungen oder Kabelstörungen möglich.

Ansprechpartner

Toni Altmann
Zimmer-Nr. 208
(038295) 734-28
toni.altmann@satow.de

Das benötigen Sie

  • einen Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung

Gebühr

20,00 €

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