Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie von Ihrem Vermieter) oder den Kaufvertrag bei Wohneigentum
Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) aller zuziehenden Personen (bei Kindern Geburtsurkunde, ggf. Einverständniserklärung des Elternteils, das nicht mit verreist)
Wichtig
laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen anmelden
die Anmeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden