Anmeldungen
Zuständige Stelle: Einwohnermeldeamt
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
- Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie von Ihrem Vermieter) oder den Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) aller zuziehenden Personen (bei Kindern Geburtsurkunde, ggf. Einverständniserklärung des Elternteils, das nicht mit verreist)
Wichtig
- laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen anmelden
- die Anmeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden