Abmeldungen

Zuständige Stelle: Einwohnermeldeamt

Die Abmeldung ist grundsätzlich nicht notwendig, da Sie bei der Anmeldung in einem anderen Einwohnermeldeamt bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt automatisch abgemeldet werden.

Die Abmeldung ist erforderlich bei:

  • Wegzug ins Ausland
  • Abmeldung einer Nebenwohnung

Ansprechpartner

Sabine Noß
Zimmer-Nr. 103
(038295) 734-20
sabine.noss@satow.de
Jenny Klaus-Schwarz
Zimmer-Nr. 104
(038295) 734-23
jenny.klaus-schwarz@satow.de

Das benötigen Sie

  • Ausweispapiere
  • die Abmeldung ins Ausland oder die Abmeldung von der Nebenwohnung können Sie persönlich bei uns erledigen

Wichtig

  • wie bei der Anmeldung, beträgt auch die Frist zur Abmeldung 2 Wochen
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