Abmeldungen
Zuständige Stelle: Einwohnermeldeamt
Die Abmeldung ist grundsätzlich nicht notwendig, da Sie bei der Anmeldung in einem anderen Einwohnermeldeamt bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt automatisch abgemeldet werden.
Die Abmeldung ist erforderlich bei:
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
- Ausweispapiere
- die Abmeldung ins Ausland oder die Abmeldung von der Nebenwohnung können Sie persönlich bei uns erledigen
Wichtig
- wie bei der Anmeldung, beträgt auch die Frist zur Abmeldung 2 Wochen