
Information zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral umgesetzt werden. In der letzten Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Satow wurden die Hebesätze nach neuem Recht für 2025 festgesetzt. Dem Beschluss zufolge wurden die Hebesätze in der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) auf 280 % und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) auf 420 % festgelegt.
Die Berechnung der Grundsteuer für jedes Grundstück richtet sich nach dem Grundsteuerwert, dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz. Der Messbetrag, berechnet durch das Finanzamt, ergibt sich aus der Grundstücksfläche und der Bebauung, wobei auch Faktoren wie Bodenrichtwert, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter berücksichtigt werden und viele weitere Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle. Ab dem 01.01.2025 bilden die neuen Bewertungen durch die Finanzämter die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer.
Aufgrund der verschiedenen Kriterien, die für die Berechnung des Grundsteuerwertes herangezogen werden, können die Bescheide innerhalb einer Nachbarschaft unterschiedlich ausfallen. Ein aufkommensneutraler Hebesatz bedeutet nicht, dass die Grundsteuer für jeden Grundstückseigentümer gleichbleibt. Die richtige Berechnung der einzelnen Grundstücke wird dazu führen, dass einige Steuerpflichtige eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, während andere entlastet werden. Diese Belastungsverschiebungen sind eine Konsequenz aus der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das das bisherige Recht als verfassungswidrig eingestuft hat. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer werden auch dann eintreten, wenn das Gesamtaufkommen der Gemeinde unverändert bleibt.
Die Gemeinde war gesetzlich verpflichtet, die Hebesätze für 2025 bis Ende 2024 neu festzusetzen. Der Hebesatz kann bis zum 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht oder bis zum 31.12.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 verringert werden, basierend auf neue Daten vom Finanzamt. . Nachträgliche Änderungen der Bescheide, die beispielsweise durch Einspruchsverfahren des Finanzamts zu erwarten sind, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Verwaltung der Gemeinde Satow wird die Hebesätze der Grundsteuer im Jahr 2025 kontinuierlich überprüfen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeinde Satow