Information zum Schneiden von Hecken

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass Hecken in Deutschland zum Schutz brütender Vögel nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden dürfen. Gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“, was bedeutet, dass sie nicht knapp über dem Boden gekappt werden dürfen.

Diese Regelung gilt auch für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Der Schutz dieser Pflanzen ist von großer Bedeutung, da sie als Brut- und Lebensstätten für Vögel und Insekten dienen. Im Frühjahr suchen die Tiere nach geeigneten Plätzen, um ihre Nester zu bauen, und finden in Hecken und Gebüschen ideale Bedingungen vor.
Wir bitten Sie daher, diese Vorschrift unbedingt einzuhalten.
Wenn Sie Ihre Büsche mit einem „schonenden Form- und Pflegeschnitt“ bearbeiten möchten, der ganzjährig erlaubt ist, prüfen Sie bitte vorher vorsichtig, ob sich bereits ein Vogel in der Hecke eingenistet hat. In diesem Fall wäre es ratsam, den Schnitt um einige Wochen zu verschieben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer heimischen Tierwelt!

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