Grünschnitt richtig entsorgen - kein Verbrennren von Gartenabfällen

Das Ordnungsamt der Gemeinde Satow weist darauf hin, dass Grünschnitt und pflanzliche Gartenabfälle nicht eigenmächtig verbrannt werden dürfen.

Beim Verbrennen können Rauch- und Geruchsbelästigungen, Schadstoffemissionen sowie insbesondere bei trockener Witterung eine erhöhte Brandgefahr entstehen.

Für die ordnungsgemäße Entsorgung steht die Grünschnittannahme am Bauhof der Gemeinde Satow zur Verfügung.

Grünschnittannahme: 12.09.2026 bis 14.11.2026

Bitte beachten Sie: Es darf ausschließlich zugelassener Grünschnitt angeliefert werden. Fremdstoffe und sonstige Abfälle sind nicht zulässig. Der Grünschnitt ist entsprechend den Vorgaben des Bauhofes anzuliefern. Ablagerungen außerhalb der vorgesehenen Annahmestelle sind nicht gestattet. Grünschnitt darf nicht auf Gehwegen, Fahrbahnen, Straßenrändern, Grünflächen oder anderen öffentlichen Flächen abgelagert werden.

Grünschnitt gehört nicht ins Feuer und nicht auf öffentliche Flächen.

Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Brandschutz sowie zu einem sauberen und gepflegten Ortsbild der Gemeinde Satow.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Ordnungsamt der Gemeinde Satow

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