
Erinnerung - Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten in 2025
Wir möchten an die Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 01. Mai 2025 erinnern!
Unter dem folgenden Link finden Sie den Beitrag zu den Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten: https://www.gemeinde-satow.de/aktuelles/neuerungen-bei-der-beantragung-von-ausweisdokumenten-in-2025
Ergänzend hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, dass auch Behörden, die (noch) keine eigene Lichtbilderfassung vor Ort anbieten, digitale Lichtbilder verarbeiten können. Aufgrund der umfangreichen Änderungen erlaubt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 den Kommunen in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papierpassbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss kein neuer Termin vereinbart werden. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren oder – sofern sie bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügt – ein digitales Lichtbild vor Ort anfertigen. Die Gebühr für ein digitales Lichtbild beträgt 6,00€
Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Hinweis: Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen!