
Einreichung von Vorschlägen für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Verwaltungsgerichte
Nach § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind alle 5 Jahre ehrenamtliche Richter für die Verwaltungsgerichte aus Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte zu wählen.
Da die 5-jährige Berufungszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Jahr 2025 endet, sind hierfür Neu- bzw. Wiederberufungen erforderlich.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Ihre Bewerbung als ehrenamtliche Richterin oder Richter am Oberverwaltungsgericht M-V oder Verwaltungsgericht Schwerin über das Formular "Bewerbung für die Einreichung von Vorschlägen" direkt beim Landkreis Rostock oder der Gemeinde Satow einreichen.
Die Bewerbungsfrist endet am 07.03.2025 beim Landkreis Rostock.