Ehrenamtliche Wahlhelfer:innen gesucht – Aufruf zur Bildung von Wahlvorständen
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 in der Gemeinde Satow können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen.
Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz um 7.30 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerber/-innen oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.
Gesucht werden Wahlhelfer für folgende Wahllokale:
- Hohen Luckow (1 Person)
- Hanstorf (1 Person)
- Radegast (2 Personen)
- Heiligenhagen (2 Personen)
Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 10.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Gemeinde Satow, Heller Weg 2A, telefonisch unter: 038295/34-33 (Frau Stamm), oder per E-Mail an anny.stamm@satow.de wenden.