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Entgeltordnung für die Nutzung des Satower Wochenmarktes

Aufgrund der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 ( GVOBl. M-V 2011, S. 777) sowie der Marktordung vom 28. Juni 2013 wird folgende Entgeltordnung erlassen:

I Allgemeines


Entgelte sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Wochenmarktfläche erhoben werden.

II Gegenstand des Entgeltes


Entgelte sind zu erheben für den Zeitraum, in dem die Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

III Bemessung des Entgeltes


Das Entgelt ist nach Punkt XII der Marktordnung und der Inanspruchnahme der Einrichtung zu bemessen (Wirklichkeitsprinzip). Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Entgelttabelle in Punkt VI dieser Entgeltordnung.

IV Entgeltpflichtiger


Wer die Standflächen des Wochenmarktes nutzt oder sich vertraglich zur Nutzung gebunden hat, ist zur Zahlung verpflichtet.

V Fälligkeiten


Die Bezahlung des Entgeltes für Tageszuweisungen von Marktstandflächen hat nach dem Standaufbau in bar beim Marktverantwortlichen zu erfolgen.

VI Entgeltsätze

 

Lfd Nr. Art des Marktstandes Höhe des Entgeltes in Euro
1 1 Korb oder Stiege 3,00
2 1 Tisch, Stand oder Verkaufswagen pauschal 10,00


Für die Benutzung des 220-V-Stromanschlusses ( max.1,5 KW) wird eine tägliche Pauschale von 2,50 € erhoben.

VII Inkrafttreten


Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Satow, den 01.12.2013
siegel-unterschrift