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Entgeltordnung für die Nutzung des Gemeindehauses Gerdshagen

Die Gemeindevertretung Satow hat am 26.08.2010 folgende Nutzungsentgeltordnung beschlossen.

§ 1 Allgemeines

(1) Das Gemeindehaus kann zu allen von der Gemeinde durch Nutzungsvertrag geregelten Zwecke genutzt werden.

(2) Nutzer, die in dem Gemeindehaus eine Veranstaltung durchführen, haben ein Entgelt nach dieser Ordnung zu entrichten.

(3) Sitzungen der Ortsteilvertretungen und Veranstaltungen der Kindergärten sind von dieser Ordnung ausgenommen.

(4) Die Benutzung erfolgt nach den Regeln dieser Entgeltordnung und nach der Nutzungsordnung.

§ 2 Entgelt

(1) Die Entgelte werden von Gemeinde erhoben und fließen auch dem Gemeindehaushalt zu.

(2) Die Entgelte werden getrennt nach Nutzergruppen erhoben. Nutzergruppe 1: Einwohner, Bürger, Vereine, Verbände und sonstige Privatpersonen, welche in der Gemeinde Satow und deren Ortsteilen ansässig sind. Nutzergruppe 2: Die unter Nutzergruppe 1 erwähnten Personen, welche in auswärtigen Gemeinden ansässig sind.

(3) Das Entgelt beträgt: Nutzergruppe 1: 10,00 € je Nutzung Nutzergruppe 2: 15,00 € je Nutzung Bei einer Nutzung ab der 3. Stunde wird für die Nutzergruppe 1 eine Pauschale in Höhe von 50,00 € und für die Nutzergruppe 2 eine Pauschale in Höhe von 100,00 € erhoben.

(4) Das Entgelt ist spätestens eine Woche nach der jeweiligen Veranstaltung auf das Konto der Gemeinde Satow zu überweisen.

(5) Wurde innerhalb von 14 Tagen nach Mahnungserstellung kein Geldeingang auf dem Konto der Gemeinde verzeichnet, behält sich die Gemeinde Satow das Recht vor keine weiteren Nutzungsvereinbarung mit dem Nutzer zu schließen.

§ 3 Entgelt für Geräte und Ausstattungsgegenstände

Für die Ausleihe vorhandener Geräte und Ausstattungsgegenstände für Veranstaltungen außerhalb des Gemeindehauses sind folgende Entgelte zu entrichten:

Entgelte für Entgelte je Einheit
Tische 3,00 €/Stück
Stühle 2,00 €/Stück
Sonstige Geräte und Aussattungsgegenstände 1,00 /Stück


Die Absätze 4 und 5 des § 2 der Entgeltordnung gelten entsprechend.

§ 4 Kaution

Für ganztägige Veranstaltungen ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € bei der Gemeinde zu hinterlegen. Diese wird von der Gemeinde in voller Höhe erstattet, sofern eine mangelfreie Abnahme der Halle erfolgt ist.

§ 5 Nutzung des Gemeindehauses

(1) Für die Benutzung wird zwischen der Gemeinde Satow – Der Bürgermeister - und dem Nutzer entweder eine dauerhafte oder einmalige Nutzungsvereinbarung geschlossen.

(2) Die Räume sind so zu hinterlassen, dass sie im Anschluss weitergenutzt werden können. Sollte eine Reinigung erforderlich sein, ist diese anschließend durch den Nutzer vorzunehmen.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Die Benutzung des Gemeindehauses geschieht auf eigene Gefahr der Nutzer und in deren alleiniger Verantwortung. Der Nutzer haftet ausnahmslos für alle Schäden die der Gemeinde an den bereit gestellten Geräten, Mobiliar, Gebäude und dem dazugehörigen Gelände einschließlich der Außenanlage und Zugangswege entstehen.

(2) Der Nutzer stellt die Gemeinde Satow von etwaige Haftpflichtansprüchen der Teilnehmer und Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Räume, Außenanlagen und Geräten sowie der Zugänge zu den Räumen stehen.

(3) Entsprechendes gilt für Schäden, die bei der Benutzung der Außenanlagen unmittelbar auf den angrenzenden Grundstücken durch den vorstehend genannten Personenkreis verursacht werden.

(4) Der Nutzer verzichtet seinerseits in allen Fällen auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde Satow und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde Satow und deren Beauftragte.

(5) Die Nutzer haften gemeinschaftlich für Schäden. Die Nutzer verpflichten sich sorgfältig mit den Objekten umzugehen. Im Fall eines aufgetretenen Schadens oder auch im Fall der Verunreinigung sind die Nutzer der Gemeinde schadensersatzpflichtig. Bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung oder diese Ordnung behält sich die Gemeinde Satow vor, den Nutzer ganz oder teilweise von der Nutzung gemeindeeigener Einrichtungen auszuschließen.

Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Satow, 27.08.2010