Entgeltordnung Gerätehaus FFW Satow
Für die Nutzung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Satow zur Durchführung von Trauerfeiern hat die Gemeindevertretung durch Beschlussfassung vom 29.Oktober 2009 folgende Ordnung erlassen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Schulungsräume sind in erster Linie den Belangen der Freiwilligen Feuerwehr Satow vorbehalten.
(2) Die in § 1 genannten Räume werden vom Ortswehrführer vergeben, ihre Nutzung bedarf der Genehmigung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister bzw. deren Stellvertreter.
(3) Ein Anspruch auf Nutzung der Räume besteht nicht.
(4) Die Benutzungsmodalitäten sind zwischen im Auftrag des Ortswehrführers zwischen der Gemeindeverwaltung und der Nutzerin oder dem Nutzer abzustimmen.
(5) Die Anmeldung zur Nutzung der Räume für die Durchführung einer Trauerfeier kann mündlich erfolgen.
§ 2 Gegenstand des Entgeltes
Für die Benutzung der Schulungsräume im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Satow sowie für Leistungen der Mitarbeiter der Gemeinde für die Durchführung von Trauerfeiern wird von der Gemeinde ein Kostenersatz in Form eines privatrechtlichen Entgelts nach dieser Ordnung erhoben.
§ 3 Entgeltschuldnerin und Entgeltschuldner
Entgeltschuldnerin und Entgeltschuldner ist, wer die Räumlichkeiten in Anspruch nimmt und die entgeltpflichtige Leistung beauftragt oder wer die Kosten der Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder letztwilliger Verfügung zu tragen hat.
§ 4 Entstehen und Fälligkeit der Entgeltschuld
Die Entgeltschuld entsteht für das Benutzungsentgelt mit dem Betreten und dem Benutzen der Räumlichkeiten.
Die Entgeltschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig.
§ 5 Entgelt für die Nutzung
Entgelttatbestand | Entgeltpauschale |
Entgelt für die Durchführung einer Trauerfeier 1. Benutzung des kleinen Schulungsraumes 2. Benutzung des großen Schulungsraumes |
140,00 Euro 150,00 Euro |
1. Das Entgelt beinhaltet die Genehmigung zur Nutzung und die Ausgestaltung der Räume.
2. Die Veranstaltungsräume können von Montag bis Freitag, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr genutzt werden. Die Dauer der Nutzung gilt einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit der Veranstaltung.
§ 6 Inkrafttreten
Die vorstehende 1. Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.Juli 2013 in Kraft.